Digitalisierung zur Optimierung eines effizienten Düngungs- und Bewässerungsmanagements für eine nachhaltige Landwirtschaft.

LIFE TRIPLET zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit einer neuen Bewässerungslandwirtschaft durch die Digitalisierung der Pflanzenüberwachung zu steigern, wobei die Bewässerung und Düngung sowie das Pflanzenschutzmanagement integriert werden.
Sein Mehrwert liegt in seiner Fähigkeit, die landwirtschaftliche Produktion durch einen optimierten Ressourceneinsatz zu steigern – dank der Flexibilität bei der Nährstoffversorgung mittels Präzisionsbewässerung.
Durch den Einsatz innovativer digitaler Tools werden Daten zum Ressourcenverbrauch erfasst und Indikatoren zu Umwelt, Wasser, Boden und Pflanzen auf Parzellenebene ausgewertet, um nachhaltige Entscheidungen hinsichtlich der Parameter der Bewässerung und des Düngens zu treffen. Diese Arbeiten werden auf verschiedenen Produktionsparzellen durchgeführt, dank der Zusammenarbeit mit den Bewässerungsgenossenschaften „Campo de Cartagena“, „Totana“ und „Pliego“ in der Region Murcia; „Pulpí“ und „Trasvase del Negratín“ in Andalusien; der „Acequia Real de Júcar“ in der Autonomen Gemeinschaft Valencia sowie des „Embalse de Vicario“ und der „CUAS Mancha Occidental II“ in Kastilien-La Mancha.


Neben AZUD beteiligen sich folgende Partner am Projekt LIFE TRIPLET:
LIFE TRIPLET 101113915 wurde im Rahmen des LIFE-Programms der Europäischen Union finanziell gefördert.
Das LIFE-Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Das übergeordnete Ziel von LIFE besteht darin, durch die Kofinanzierung von Projekten mit europäischem Mehrwert zur Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Rechtsvorschriften der EU beizutragen.
Kofinanziert von der Europäischen Union. Die darin zum Ausdruck gebrachten Standpunkte und Meinungen Sie geben ausschließlich die Ansichten der Autoren wieder und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der CINEA wider. Weder die Europäische Union noch die Vergabebehörde können dafür haftbar gemacht werden..








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